Fahrschule Popp GmbH

Der EU/EWR-Führerschein gilt in vollem Umfang
ACHTUNG: Einschränkungen beachten: z.B. Automatik, Kl.
A1 bis 18 Jahre nur 80 km/h durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
Umtausch -- freiwillig aber: Registrierungspflicht innerhalb von 185 Tagen, wer
den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt.

Führerschein außerhalb des EWR-Abkommens
Ab Begründung des Wohnsitzes gilt der Führerschein 6 Monate. Innerhalb von drei
Jahren seit Begründung des Wohnsitzes können Führerscheininhaber von Staaten,
die in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgelistet sind, den
Führerschein umtauschen. Nach Ablauf von 3 Jahren seit Begründung des
Wohnsitzes müssen die Staaten gem. Anlage 11 FeV die gesamte Ausbildung zum
Führerschein durchlaufen Für Führerscheinbesitzer der US-Bundesstaaten und
US-amerikanischen Außengebiete, sowie für die Kanadischen Provinzen gilt: Anlage 11 FeV

(EWR-Vertragsstaaten: Liechtenstein, Island und Norwegen)